Mit dem Programm zur ländlichen Entwicklung (LE 14-20+) und dem Programm Waldfonds 2021 stehen WaldbesitzerInnen derzeit zwei Förderprogramme für die  forstliche Förderung zur Verfügung. In beiden Förderprogrammen sind weitgehend die gleichen Maßnahmen enthalten. Förderbar sind alle privaten WaldbesitzerInnen, unabhängig von deren Waldflächenausmaß, Waldbesitzervereinigungen und teilweise auch Gemeinden. Die formale Abwicklung der Förderung über das Programm LE14-20+ erfolgt analog über Förderformulare. Die Antragstellung beim Waldfonds ist ausschließlich online möglich. Beratung und Hilfe bieten die BeraterInnen der Bezirksforstinspektionen oder der Bezirkskammer. Weiterführende Hinweise zur forstlichen Förderung erhalten Sie auch auf den Webseiten der jeweiligen Landesforstdienststellen.